Prüfungen

Leiter- und Regalinspektion

Regelprüfungen nach DIN EN 15635 / Jährliche Inspektionspflicht für Lagereinrichtungen

Schwere Unfälle und hohe Reparaturkosten können vermieden werden, indem Sie Schäden an
Lagereinrichtungen effektiv vorbeugen!

Lagereinrichtungen / Regale, Leitern sind Arbeitsmittel und unterliegen der Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV). Diese Einrichtungen müssen gemäß § 10 der Betriebssicherheitsverordnung von befähigten Personen kontrolliert werden. Seit dem Jahr 1988 besteht durch die Regeln der Berufsgenossenschaft die Verpflichtung „Mängel an Regaleinrichtungen, durch die Mitarbeiter gefährdet werden können“ unverzüglich und
fachgerecht zu beheben.

Für die Einhaltung der Norm 15635 ist der Arbeitgeber und Betreiber verantwortlich!
Als Arbeitgeber oder Betreiber sind Sie dazu verpflichtet sämtliche Lagereinrichtungen wie Regale
und Leitern regelmäßig zu inspizieren.

Das bedeutet:

  • Sofortige Meldung bei Beobachtung eines Schadens an den Sicherheitsbeauftragten
  • Regelmäßige Inspektionen
  • Erstellung eines schriftlichen Berichtes mit Pflicht der Aufbewahrung
  • Prüfung der Lagereinrichtung mindestens alle 12 Monate
  • Ermittlung der Ursache bei wiederholten Schäden

Gerne erstelle ich ein Angebot, dass genau auf Ihre Bedürfnisse zugeschnitten ist:
Telefon 0173 – 51 24 536