Prüfungen
Elektroprüfungen von ortsveränderlichen Betriebsmitteln nach DGUV3
Die DGUV3 Prüfung ist in Deutschland gesetzlich vorgeschrieben und basiert auf den
Unfallverhütungsvorschriften (UVV), die im Sozialgesetzbuch (SGB VII) verankert sind. Diese
Vorschriften sollen die Sicherheit am Arbeitsplatz gewährleisten und Unfälle verhindern.
Unternehmen sind daher gesetzlich verpflichtet, regelmäßige UVV-Prüfungen durchzuführen. Dies
gilt für eine Vielzahl von Maschinen und elektrischen Geräten, die in den unterschiedlichsten
Branchen eingesetzt werden. Ich biete Ihnen die Prüfung von ortsveränderlichen Maschinen nach
DGUV 3 an.
§5 Prüfungen
(1) Der Unternehmer hat dafür zu sorgen, dass die elektrischen Anlagen und Betriebsmittel auf ihren ordnungsgemäßen Zustand geprüft werden
1. vor der ersten Inbetriebnahme und nach einer Änderung oder Instandsetzung vor der
Wiederinbetriebnahme durch eine Elektrofachkraft oder unter Leitung und Aufsicht einer
Elektrofachkraft und
2. in bestimmten Zeitabständen, siehe Tabelle unten
Die Fristen sind so zu bemessen, dass entstehende Mängel, mit denen gerechnet werden muss,
rechtzeitig festgestellt werden.
(2) Bei der Prüfung sind die sich hierauf beziehenden elektrotechnischen Regeln zu beachten.
(3) Auf Verlangen der Berufsgenossenschaft ist ein Prüfbuch mit bestimmten Eintragungen zu
führen.
(4) Die Prüfung vor der ersten Inbetriebnahme nach Absatz 1 ist nicht erforderlich, wenn dem
Unternehmer vom Hersteller oder Errichter bestätigt wird, dass die elektrischen Anlagen und
Betriebsmittel den Bestimmungen dieser Unfallverhütungsvorschrift entsprechend beschaffen
sind.
Anlage/Betriebsmittel | Prüffrist Richt- und Maximal-Werte |
Art der Prüfung | Prüfer |
Ortsveränderliche elektrische Betriebsmittel (soweit benutzt) Verlängerungs- und Geräteanschlussleitungen mit Steckvorrichtungen Anschlussleitungen mit Stecker bewegliche Leitungen mit Stecker und Festanschluss |
Richtwert 6 Monate, auf Baustellen 3 Monate*). Wird bei den Prüfungen eine Fehlerquote < 2 % erreicht, kann die Prüffrist entsprechend verlängert werden. Maximalwerte: Auf Baustellen, in Fertigungsstätten und Werkstätten oder unter ähnlichen Bedingungen ein Jahr, in Büros oder unter ähnlichen |
auf ordnungsgemäßen Zustand |
Elektrofachkraft, bei Verwendung geeigneter Mess- und Prüfgeräte auch elektrotechnisch unterwiesene Person |
*) Konkretisierung siehe BG-Information „Auswahl und Betrieb elektrischer Anlagen und Betriebsmittel
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