Prüfungen

Elektroprüfungen von ortsveränderlichen Betriebsmitteln nach DGUV3

Die DGUV3 Prüfung ist in Deutschland gesetzlich vorgeschrieben und basiert auf den
Unfallverhütungsvorschriften (UVV), die im Sozialgesetzbuch (SGB VII) verankert sind. Diese
Vorschriften sollen die Sicherheit am Arbeitsplatz gewährleisten und Unfälle verhindern.
Unternehmen sind daher gesetzlich verpflichtet, regelmäßige UVV-Prüfungen durchzuführen. Dies
gilt für eine Vielzahl von Maschinen und elektrischen Geräten, die in den unterschiedlichsten
Branchen eingesetzt werden. Ich biete Ihnen die Prüfung von ortsveränderlichen Maschinen nach
DGUV 3 an.

§5 Prüfungen
(1) Der Unternehmer hat dafür zu sorgen, dass die elektrischen Anlagen und Betriebsmittel auf ihren ordnungsgemäßen Zustand geprüft werden
1. vor der ersten Inbetriebnahme und nach einer Änderung oder Instandsetzung vor der
Wiederinbetriebnahme durch eine Elektrofachkraft oder unter Leitung und Aufsicht einer
Elektrofachkraft und
2. in bestimmten Zeitabständen, siehe Tabelle unten
Die Fristen sind so zu bemessen, dass entstehende Mängel, mit denen gerechnet werden muss,
rechtzeitig festgestellt werden.
(2) Bei der Prüfung sind die sich hierauf beziehenden elektrotechnischen Regeln zu beachten.
(3) Auf Verlangen der Berufsgenossenschaft ist ein Prüfbuch mit bestimmten Eintragungen zu
führen.
(4) Die Prüfung vor der ersten Inbetriebnahme nach Absatz 1 ist nicht erforderlich, wenn dem
Unternehmer vom Hersteller oder Errichter bestätigt wird, dass die elektrischen Anlagen und
Betriebsmittel den Bestimmungen dieser Unfallverhütungsvorschrift entsprechend beschaffen
sind.

Anlage/Betriebsmittel Prüffrist
Richt- und Maximal-Werte
Art der Prüfung Prüfer
Ortsveränderliche elektrische
Betriebsmittel (soweit benutzt)
Verlängerungs- und Geräteanschlussleitungen
mit
Steckvorrichtungen
Anschlussleitungen mit Stecker
bewegliche Leitungen mit Stecker
und Festanschluss
Richtwert 6 Monate, auf Baustellen
3 Monate*).
Wird bei den Prüfungen eine
Fehlerquote < 2 % erreicht, kann
die Prüffrist entsprechend
verlängert werden.
Maximalwerte:
Auf Baustellen, in Fertigungsstätten
und Werkstätten
oder unter ähnlichen
Bedingungen ein Jahr,
in Büros oder unter ähnlichen
auf ordnungsgemäßen
Zustand
Elektrofachkraft, bei
Verwendung
geeigneter Mess- und
Prüfgeräte auch
elektrotechnisch
unterwiesene
Person

*) Konkretisierung siehe BG-Information „Auswahl und Betrieb elektrischer Anlagen und Betriebsmittel

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