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Brandschutzhelfer

Die Ausbildung von Brandschutzhelfern im Betrieb ist in Deutschland gesetzlich vorgeschrieben.

Es gibt spezifische Vorschriften, die Arbeitgeber dazu verpflichten, Brandschutzhelfer zu benennen und sicherzustellen, dass sie über die notwendige Schulung und Ausbildung verfügen. So geben es zum Beispiel das Arbeitsschutzgesetz, die Arbeitsstättenverordnung und die Arbeitsstättenrichtlinie ASR A2.2 vor.
Laut dieser Vorschriften müssen mindestens 5% der Mitarbeitenden zu Brandschutzhelfern ausgebildet werden. Diese Mindestanforderungen gilt für eine normale Brandgefährdung. Wenn jedoch eine erhöhte Brandgefahr vorliegt oder die Arbeitszeiten in Schichten aufgeteilt oder saisonabhängig sind, muss der Arbeitgeber eine höhere Anzahl an Mitarbeitenden ausbilden lassen.

Unternehmen mit erhöhter Brandgefährdung:

  1. Verkauf, Handel, Lagerung
    Lager mit extrem oder leicht entzündbaren bzw. leicht entflammbaren Stoffen oder Gemischen, z.B. Lacken, Lösungsmitteln, Holz, Schaumstoff oder Baumwolle, Speditionslager, Lager für Recycling- oder Sekundärbrennstoffe, Lager mit Sekundärbrennstoffen oder sonstigen brennbaren Materialien. Möbelausstellungen, Verkaufsräume mit erhöhten Brandgefährdungen, wie z. B. Heimwerker- oder Baumärkte
  2. Dienstleistung
    Betriebe mit hohem Publikumsverkehr, wie beispielsweise Kinos, Diskotheken, Theater, Beherbergungsbetriebe, Pflegeheime und Krankenhäuser, Werkstätten, Technische und naturwissenschaftliche Bereiche in Bildungs- und Forschungseinrichtungen, Tank- und Tankfahrzeugreinigung, Wäschereien, Abfallsammelräume
  3. Industrie
    Herstellung von Möbeln, Spanplatten, Schaumstoff, Dachpappen etc., Weberei, Spinnerei, Werkstätten, Metallverarbeitung, Verarbeitung von brennbaren Chemikalien, Produktion von Maschinen und Geräten

Zusätzlich zur theoretischen Ausbildung sieht der Gesetzgeber vor, Brandschutzhelfer auch praktisch, in Form einer Löschübung auszubilden.

Eine Auffrischung der Ausbildung soll alle 3-5 Jahre erfolgen.

Die Kosten für eine Brandschutzhelfer-Ausbildung sind eine lohnende Investition und verhindern in vielen Fällen unerwünschte Folgekosten, denn viele Versicherer übernehmen im Brandfall keine Kosten, wenn keine zertifizierte Brandschutzhelfer-Ausbildung erfolgt ist bzw. zu wenige Mitarbeiter über eine entsprechende Ausbildung verfügen. Ebenso ist es auch Teil der regelmäßigen Kontrollen der Aufsichtsbehörden der Bundesländer, ob Betriebe über ausreichend Brandschutzhelfer verfügen.

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