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Betrieblicher Ersthelfer

Ersthelfer kann nur sein, wer in Erster Hilfe ausgebildet ist.

Die Mindestanzahl der Ersthelfer im Betrieb (§ 26, DGUV Vorschrift 1):

    • Von 2 bis zu 20 anwesenden Versicherten 1 Ersthelfer
    • Bei mehr als 20 anwesenden Versicherten
      • in Verwaltungs- und Handelsbetrieben 5 % der Anzahl der anwesenden Versicherten,
      • in sonstigen Betrieben 10 % der anwesenden Versicherten.
    • in Kindertageseinrichtungen 1 Ersthelfer je Kindergruppe
    • in Hochschulen 10% der Beschäftigten.

    Die Ausbildung zum Ersthelfer besteht aus dem Erste-Hilfe-Lehrgang (9 Unterrichtseinheiten).

    Um Ersthelfer zu bleiben ist eine Fortbildung spätestens alle 2 Jahre durch das so genannte Erste-Hilfe-Training (9 Unterrichtseinheiten) erforderlich.

    Beide Lehrgänge können nur durch speziell dazu ermächtigte Stellen durchgeführt werden.

    Die Lehrgangsgebühren werden von den Unfallversicherungsträgern in Form von Pauschalgebühren getragen und direkt mit den Ausbildungsstellen abgerechnet. Mit dieser Pauschale sind in der Regel alle Kosten für die Teilnahme an der Aus- oder Fortbildung abgedeckt.

    In Verbindung mit Gerüsten passieren nach wie vor leider zahlreiche Arbeitsunfälle, die sich mit dem richtigen Wissen leicht hätten vermeiden lassen.

    Qualifizierung zu Prüfungen beim Gerüstbau bzw. der Gerüstnutzung: Gerüste müssen nach ihrer Montage durch den Ersteller und vor der Übergabe an den Nutzer durch eine hierzu befähigte Person nach TRBS 1203 auf den ordnungsgemäßen Zustand geprüft werden. In dieser Schulung werden Ihnen die erforderlichen Fachkenntnisse nach der DIN 4420 und TRBS 2121 vermittelt. Sie erwerben Kenntnisse, um als zur Prüfung befähigte Person nach Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV § 2 Abs. 6) und dem Arbeitsschutzgesetz (ArbschG), Paragraf 7, bestellt werden zu können. Diese Fachkenntnisse sind eine der notwendigen Voraussetzungen zur Bestellung durch den Arbeitgeber. Wir vermitteln Ihnen die Grundlagen des Arbeitsschutzsystems in Deutschland und das dazu geltende Regelwerk. Dazu zählen, DGUV Vorschrift 1 (bisherige BGV A1), BetrSichV und die TRBS 1203 sowie TRBS 2121. Auch die relevanten Normen DIN 4420 Teil 1 bis 3, DIN EN 1004 und DIN EN 12811 werden Ihnen umfassend vermittelt. Die Themen Prüfung und Freigabe von Gerüsten, inklusive der TRBS 2121, Prüfgrundlagen, Checklisten und Freigabe runden das Seminar im Bereich Baustellensicherheit ab.

    Gerne erstelle ich ein Angebot, dass genau auf Ihre Bedürfnisse zugeschnitten ist:
    Telefon 0173 – 51 24 536