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Atemschutz

Eine atemschutzgerättragende Person setzt zum Schutz der Gesundheit in einer schadstoffhaltigen oder sauerstoffarmen Atmosphäre ein Atemschutzgerät ein. Die Ausbildung von atemschutzgerättragenden Personen gliedert sich in einen theoretischen und einen praktischen Teil, der die sichere Handhabung und Bedienung des Atemschutzgerätes vermittelt. Tätigkeitsbezogene Belastungsübungen sollen die atemschutzgerättragende Person in ähnlicher Stärke beanspruchen wie die unter Atemschutz durchzuführenden Tätigkeiten. Werden bei den Tätigkeiten üblicherweise noch weitere persönliche Schutzausrüstungen eingesetzt, sind diese ebenfalls in die Gewöhnungsübung mit einzubeziehen. Bei gas- und/oder partikelfiltrierenden Halbmasken kann die Ausbildung auch durch Unterweisende im Atemschutz erfolgen. Vor dem Einsatz im Betrieb muss eine betriebsspezifische Unterweisung erfolgen, die arbeitsplatz- und tätigkeitsbezogene, organisatorische und gerätespezifische Aspekte beinhaltet.

Dazu gehören zum Beispiel:

  • Aufbau und Organisation des betrieblichen Atemschutzwesens
  • Entsorgung
  • Merkmale zur Rückführung in die Instandhaltung (z.B. nach Gebrauch, Beschädigung, abgelaufene Wartungsfristen)
  • Überprüfung des Dichtsitzes mit den im Betrieb eingesetzten Atemanschlüssen
  • Zusammensetzung, Einwirkung und Folgen der in Betracht kommenden Schadstoffe
  • Kombination mit anderer PSA
  • belastungsbezogene Gebrauchsdauerbegrenzung 4.1.2 Ausbildungsvoraussetzungen
  • der Tätigkeit angemessene geistige und charakterliche Eignung
  • körperliche Eignung
  • bei Rettungsaufgaben: Eignungsuntersuchung und Ersthelfer-Ausbildung
  • je nach Atemschutzgerätetyp: arbeitsmedizinische Vorsorge

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