Prüfungen

PSAgA Persönliche Schutzausrüstung gegen Absturz

Wir können die Prüfung entweder bei Ihnen vor Ort oder nach Versand bei uns durchführen.

Rechtliche Grundlagen
Die Persönliche Schutzausrüstung gegen Absturz (PSAgA) muss einmal jährlich durch einen
Sachkundigen gemäß DGUV 312-906 geprüft werden: eine “Befähigte Person bzw. Sachkundiger
zur Prüfung von PSA gegen Absturz nach DGUV 312-906” ist befugt, die notwendigen Prüfungen
durchzuführen, um sicherzustellen, dass die PSA gegen Absturz den erforderlichen Standards
entsprechen und die Sicherheit der Mitarbeiter gewährleisten.
Anwendung finden dabei die Regeln der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung (DGUV)
Regel 112-198 und 112-199, die Regelungen der Persönlichen Schutzausrüstungen –
Benutzerverordnung (PSA-BV) sowie der 4. Abschnitt der DGUV Vorschrift 1 „ Grundsätze der
Prävention“.

Gemäß den Angaben des Herstellers in der Gebrauchsanleitung hat der Unternehmer PSA gegen
Absturz entsprechend den Einsatzbedingungen (z. B. Hitzearbeitsplatz) und den betrieblichen
Verhältnissen (z. B. wechselnde Benutzer bzw. Benutzerinnen) nach Bedarf, mindestens jedoch
alle 12 Monate, auf ihren einwandfreien Zustand durch eine sachkundige Person prüfen zu lassen.
Als sachkundig gelten Personen, die aufgrund ihrer fachlichen Ausbildung und Erfahrung
ausreichende Kenntnisse auf dem Gebiet der PSA gegen Absturz und deren
bestimmungsgemäßen Benutzung haben und mit den einschlägigen staatlichen
Arbeitsschutzvorschriften, dem DGUV Regelwerk sowie allgemein anerkannten Regeln der
Technik, DIN EN Normen und DIN Normen, soweit vertraut sind, dass sie den ordnungsgemäßen
Zustand von PSA gegen Absturz prüfen und beurteilen können. Diese Anforderungen erfüllen
Personen, die eine Teilnahme an einem Lehrgang nach DGUV Grundsatz 312-906 „Grundlagen
zur Qualifizierung von Personen für die sachkundige Überprüfung und Beurteilung von
persönlichen Absturzschutzausrüstungen“ erfolgreich abgeschlossen haben.

Gerne erstelle ich ein Angebot, dass genau auf Ihre Bedürfnisse zugeschnitten ist:
Telefon 0173 – 51 24 536