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Arbeiten im Laserbereich

Um die Gefährlichkeit der Laserstrahlung einschätzen zu können, können Sie auf die weltweit verpflichtende Einteilung in vier Klassen vertrauen.
Klasse 1 beinhaltet ungefährlichen Lasermaschinen, während diejenigen mit dem höchsten Gefahrenpotenzial in Klasse 4 fallen.

Je nach den Grenzwerten zugänglicher Strahlung (GZS-Werte) fallen Lasermaschinen in eine der folgenden Laser-Sicherheitsklassen:

  • Klasse 1: Hierunter fallen ungefährlichen Lasermaschinen. Entweder ist ihre Leistung sehr gering oder sie sind mit einem Schutzgehäuse ummantelt, das die Laserstrahlung abschirmt.
  • Klasse 2: In Klasse 2 fällt sichtbare Laserstrahlung (400 – 700 nm) mit einer Ausgangsleistung <1mW, wie sie beim Laserpointer emittiert wird. Solange die Wechselwirkungszeit mit dem Auge <0,25 Sekunden beträgt (also der instinktive Lidschlussreflex oder die Abwendereaktion angenommen werden können), sind Klasse 2-Laser sicher.
  • Klasse 3: Bei dieser Klasse besteht bei falschem Umgang ein Risiko für Augenschäden. Eine Unterweisung der Mitarbeiter, die mit dieser Lasermaschine arbeiten, ist unbedingt nötig.
  • Klasse 4: Lasermaschinen mit Leistungen über 0,5 W fallen unter diese Kategorie. Bei falscher Anwendung besteht Gefahr für Haut und Augen – sowohl durch den direkten oder reflektierten Laserstrahl als auch durch Streustrahlung. Bei Kontakt mit entzündlichen Materialien besteht darüber hinaus Brandgefahr. Vor dem ersten Arbeitsdurchgang sollte daher unbedingt eine umfangreiche Lasersicherheitsschulung erfolgen!

Lasersicherheitsschulungen bestehen aus zwei Teilen (und optional einem abschließenden Test):
a) die Gefahren direkt durch die Laserstrahlung
b) die Sekundärgefahren.

Letztere werden oft nur ungenügend erkannt und beinhalten (potenziell gefährliche) entstehende chemische Reaktionsprodukte, Feinstäube, Brandgefahr, Gefahr durch Laserpointer (meist unterschätzt), mechanische und elektrische Gefahren, Gefahr durch Plasmaemission.

Die Schulung dreht sich um arbeits- und sicherheitsrelevante Fragen, wie zum Beispiel:

  • Welche Gefahren bestehen prinzipiell? Wie können diese erkannt werden?
  • Welche Gefahren sind laserspezifisch, also durch andere Bearbeitungsmethoden nicht bekannt?
  • Welche Materialien dürfen nicht mittels Laser thermisch zersetzt (also z.B. graviert oder geschnitten) werden?
  • Welche Schutzmaßnahmen sind nötig und was ist bei der Wahl der Schutzausrüstung zu beachten?
  • Welche Sekundärgefahren ergeben sich?
  • Worauf muss im Hinblick auf die Arbeitssicherheit besonders geachtet werden?

Neben einem verständlich aufbereiteten Theorieteil erwartet Sie in meinen Lasersicherheitsschulungen auch der Bezug zu Ihrer betrieblichen Praxis, den zu verarbeitenden Materialien und den darauf angewandten Prozessen. Wir ersuchen daher vorher um ein kurzes Abstimmungsgespräch und / oder eine Begehung der Produktionsumgebung.