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Arbeiten und Retten in der Höhe gem. DGUV- R 198 / 199

Das Verwenden von PSA gegen Absturz wird aufgrund der Gefährdungsbeurteilung durch den Unternehmer festgestellt, sofern eine mögliche Gefährdung durch allgemein schützende technische Einrichtungen oder durch organisatorische Maßnahmen nicht vermieden oder ausreichend begrenzt werden kann.
Grundsätzlich gilt: Personen, die PSAgA. verwenden, sind mindestens einmal jährlich zu unterweisen.

In der Unterweisung für PSA gegen Absturz, werden die Teilnehmer unter anderem in den nachstehenden Bereichen unterwiesen:

  • Anforderungen der einzelnen Ausrüstungen
  • heoretisches Grundwissen der Ausrüstungsgegenstände und Verbindungen
  • Inhalte der Betriebsanweisung
  • bestimmungsgemäße Benutzung (Berücksichtigung der Gebrauchsanleitung)
  • Anschlagen
  • Aufbewahrung
  • Schadenserkennung
  • Gefahrenerkennung

In Ihrem Auftrag unterweise ich Ihre Mitarbeiter zum Umgang mit PSA gegen Absturz. Ich habe jahrelange Erfahrung und bereite Ihre Mitarbeiter speziell auf die Herausforderungen in Ihrem Unternehmen hin.

Gerne erstelle ich ein Angebot, dass genau auf Ihre Bedürfnisse zugeschnitten ist:
Telefon 0173 – 51 24 536