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Kranführerschein

Die Vorschriften der Berufsgenossenschaften sehen vor, dass Kranführer einen Ausbildungsnachweis mit theoretischer und praktischer Prüfung erbringen müssen. Ein Kranschein ist daher für die Tätigkeit als Kranführer zwingend erforderlich.

Um die Ausbildung so praxisnah wie möglich zu gestalten, kommen wir für den Kranschein zu Ihnen. So können wir Ihre Mitarbeiter unter den tatsächlichen Bedingungen  schulen.

Die theoretische Kranbedienerausbildung ist in drei Teile gegliedert. Diese findet zusammen mit der praktischen Kranführer Ausbildung findet bei Ihnen vor Ort an Ihrem Brücken- oder Portalkran statt.

In § 22 Sozialgesetzbuch VII (SGB VII) werden Unternehmer zur Bestellung von Sicherheitsbeauftragten verpflichtet, wenn in ihrem Unternehmen regelmäßig mehr als 20 Beschäftigte tätig sind.

Gerne erstelle ich ein Angebot, dass genau auf Ihre Bedürfnisse zugeschnitten ist:
Telefon 0173 – 51 24 536