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Diisoyanate / Isocyanate PU Schulungen

Die Europäische Union hat im Rahmen der europäischen Chemikalienverordnung (REACH) die Regeln beim Umgang mit Produkten, die Diisocyanate enthalten, ausgeweitet. Unter anderem müssen Handwerk und Industrie bis zum 24. August 2023 alle Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter schulen, die mit Polyurethan arbeiten.

Polyurethan kommt in Klebstoffen, Schäumen, Lacken, Harzen, Beschichtungs- und Dichtstoffen vor. Die Chemikalien Isocyanate oder Diisocyanate sind Grundbausteine für Polyurethan (PU). In der noch nicht ausgehärteten Form gelten sie als krebsverdächtig und gesundheitsbelastend. Wenn sie unsachgemäß angewendet werden, können sie zu Atemwegs- und Hauterkrankungen führen. Die Europäische Kommission hat deswegen in einem gesonderten Beschluss zur Chemikalienverordnung REACH festgelegt, dass künftig Produkte mit einer Diisocyanatkonzentration über 0,1 Prozent schulungspflichtig sind. Sie finden auf dem Produkt den Hinweis: „Ab dem 24. August 2023 ist vor der industriellen oder gewerblichen Verwendung eine angemessene Schulung erforderlich.“ 

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